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Hessen

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützt Unternehmen, Freiberufler und Forschungseinrichtungen für Innovationsprojekte in den Branchen Verkehr, Logistik und Informationsdienstleistungen mit Zuschüssen.
HessenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:HA Hessen Agentur GmbH
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt innovative Projekte und Maßnahmen, die die Logistik, Mobilität und Elektromobilität voranbringen und somit den Logistikstandort Hessen stärken sowie die Elektrifizierung des Verkehrs fördern. Die Förderung richtet sich nach den Zielen der Hessischen Innovationsstrategie.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Bereichen Logistik und Mobilität sowie Innovationen in der Elektromobilität, einschließlich der Grundlagenforschung, industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien und der Beschaffung von Elektrofahrzeugen samt erforderlicher Ladeinfrastruktur.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Antragstellers und Vorhabens. Für gemeinnützige Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Universitäten und Forschungseinrichtungen können bis zu 90 Prozent, und andere Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent der Ausgaben gefördert bekommen.

Im Bereich Elektromobilität können natürliche und juristische Personen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für Universitäten und Forschungseinrichtungen beträgt der Zuschuss ebenfalls bis zu 90 Prozent, und für Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung bis zu 100 Prozent.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen. Für Projekte im Bereich Logistik und Mobilität ist diese an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH zu richten, während Projekte im Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH gehen. Bei positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung, den vollständigen Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.

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