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Sachsen

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) gewährt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
SachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 1.500 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmen, Kommunen und Vereine in Thüringen können für die Anschaffung von Lastenfahrrädern oder Lastenpedelecs unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern, sogenannten Lastenpedelecs, die eine Mindestzuladung von 40 Kilogramm tragen können. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrräder ein- oder mehrspurig gebaut sind.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Für jedes Lastenfahrrad beträgt der Zuschuss 500 Euro, während für jedes Lastenpedelec eine Förderung von 1.500 Euro bereitgestellt wird.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf diese Förderung müssen vor dem Kauf der Räder formgebunden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) eingereicht werden.

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