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Bayern

Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichBayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:12.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 200.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Rohstoffe im Bausektor, um den Klimaschutz und eine nachhaltige Bauweise zu stärken. Zuschüsse werden für den Neubau, die Erweiterung oder Aufstockung von Gebäuden in Holzbauweise gewährt. Förderfähig sind kommunale Gebäude für öffentliche oder soziale Zwecke (z. B. Verwaltungsgebäude, Pflegeheime, Kindertagesstätten) sowie mehrgeschossige Wohngebäude. Die Förderung bemisst sich nach der in den verwendeten Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge und beträgt 500 Euro je Tonne, maximal 200.000 Euro je Baumaßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro. Der Antrag ist unter Verwendung der Formulare des Freistaats bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag zur Beantragung des Zuschusses ist bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

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