FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen (KMU), Freiberufler und natürliche Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen bewirtschaften. Diese Förderung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und dient dem Ausgleich für Mehrausgaben und wirtschaftliche Belastungen, die durch diese speziellen Nutzungseinschränkungen entstehen.

Die Förderung gilt für Flächen in Natura-2000-Gebieten, einschließlich ausgewiesener Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Europäischer Vogelschutzgebiete, sowie für Naturschutzgebiete außerhalb dieser Gebiete, die zur ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beitragen (Kohärenzflächen). Der Zuschuss beträgt 95 Euro je Hektar in Natura-2000-Gebieten und 135 Euro je Hektar in Kohärenzgebieten. Zudem kann die Prämie je Hektar durch bestimmte Festsetzungen erhöht werden: 30 Euro bei einem Verbot der Nachsaat, 35 Euro bei einem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, 45 Euro bei einer Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung und 235 Euro bei einer Beschränkung auf eine zweimalige Mahd.

Die Bagatellgrenze für diese Förderung liegt bei 95 Euro beziehungsweise 1 Hektar.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss bis zum 15. Mai für das laufende Jahr elektronisch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Ähnliche Fördermittel

GreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Zuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden