Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen bewirtschaften. Diese Förderung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und dient dem Ausgleich für Mehrausgaben und wirtschaftliche Belastungen, die durch diese speziellen Nutzungseinschränkungen entstehen.
Die Förderung gilt für Flächen in Natura-2000-Gebieten, einschließlich ausgewiesener Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Europäischer Vogelschutzgebiete, sowie für Naturschutzgebiete außerhalb dieser Gebiete, die zur ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beitragen (Kohärenzflächen). Der Zuschuss beträgt 95 Euro je Hektar in Natura-2000-Gebieten und 135 Euro je Hektar in Kohärenzgebieten. Zudem kann die Prämie je Hektar durch bestimmte Festsetzungen erhöht werden: 30 Euro bei einem Verbot der Nachsaat, 35 Euro bei einem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, 45 Euro bei einer Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung und 235 Euro bei einer Beschränkung auf eine zweimalige Mahd.
Die Bagatellgrenze für diese Förderung liegt bei 95 Euro beziehungsweise 1 Hektar.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss bis zum 15. Mai für das laufende Jahr elektronisch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.