Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Beschreibung
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten im Vergleich zu Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten erleiden. Als Ausgleich für diese Nachteile wird ein Zuschuss in Höhe von 25,00 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in den betroffenen Gebieten gewährt.
Die Bagatellgrenze für die Auszahlung des Zuschusses liegt bei 250,00 Euro. Der Antrag auf diese Ausgleichszulage kann im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft des jeweiligen Landkreises eingereicht werden.
Hinweise zur Antragstellung
Betriebe mit Sitz im Land Berlin stellen ihren Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).