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Sachsen-Anhalt

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Ladeinfrastruktur)

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen für Innovationsprojekte in der Branche Handel (Einzelhandel).
Antragstellung nicht möglichSachsen-AnhaltZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt kann unter bestimmten Bedingungen ein Zuschuss erhalten werden. Das Land unterstützt zusätzlich zum Bundesprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bei der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

Gefördert werden fest installierte und mobile Ladepunkte, einschließlich Normalladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW (AC- oder DC-Ladepunkt) sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung über 22 kW (DC-Ladepunkt). Auch Ausgaben für Beschaffung, Montage und Installation der Ladeinfrastruktur sind förderfähig. Zudem werden die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an bestehenden Standorten sowie der Anschluss an das Nieder- und Mittelspannungsnetz unterstützt.

Der Zuschuss beträgt bis zu 2.500 Euro pro Normalladepunkt, bis zu 10.000 Euro für Schnellladepunkte mit 22 bis 100 kW, und bis zu 20.000 Euro für Schnellladepunkte ab 100 kW. Der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz kann mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, der Anschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu 100.000 Euro. Insgesamt kann die Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Kombinationen aus Pufferspeicher und Netzanschluss werden entsprechend der Höhe des Netzanschlusses gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können im Rahmen von separaten Förderaufrufen gestellt werden, deren Stichtage online veröffentlicht werden. Der Antrag ist an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH zu richten.

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