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Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) in den Branchen Metallurgie, Maschinenbau, Elektroindustrie, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Forschungsdienstleistungen mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten
Laufzeit:max. 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert risikoreiche Vorhaben in den Technologiefeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Unterstützt werden technologieübergreifende, anwendungsbezogene und industriegeführte Forschungs- oder vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die für die künftige Marktposition beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) von Bedeutung sind.

Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben von KMU als auch Verbundprojekte zwischen KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften. Mögliche Anwendungsfelder sind unter anderem Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft, Medizintechnik, Energietechnik sowie Automobilelektronik einschließlich autonomem und vernetztem Fahren und das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für eine Laufzeit von in der Regel bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Ausrichtung erhalten dabei üblicherweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, sofern die EU-Kriterien für KMU erfüllt sind. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Hochschulen und Universitätskliniken, die ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben umsetzen, erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind zunächst beim zuständigen Projektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Die Fristen gelten nicht als Ausschlussfristen, verspätet eingereichte Skizzen können jedoch erst zum folgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe können positiv bewertete Projektskizzen in einen förmlichen Förderantrag überführt werden. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische System easy-Online.

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