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Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gewährt Unternehmen aus der Verkehrs- und Lagerei-Branche Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Bund unterstützt den Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, um Gütertransporte von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Dabei wird sowohl die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder Wasserstraße als auch der Umschlag zwischen den Verkehrsträgern gefördert. Ziel ist es, durch die Förderung von 1 Million Euro mindestens 54.000 Tonnen CO2 einzusparen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken kann. Zu den förderfähigen Investitionsausgaben gehören auch Planungskosten. Diese betragen bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent und in anderen Fällen 15 Prozent der gesamten Investitionsausgaben.

Die Zuständigkeiten für die Förderung liegen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für trimodale Anlagen mit Schwerpunkt auf der Wasserstraßeninfrastruktur sowie beim Eisenbahnbundesamt (EBA) für solche mit Schwerpunkt auf der Schieneninfrastruktur.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene ist dies das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

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