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Rheinland-Pfalz

Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen und Darlehen.
Rheinland-PfalzZuschuss & Darlehenfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Laufzeit:Max. 2 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Kleine und mittlere Unternehmen, die den Technologie- und Wissenstransfer durch die Einstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten stärken möchten, können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen als Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten. Diese sollen im Rahmen konkreter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen gewinnen oder neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und Verfahren entwickeln.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt:

  • EUR 2.100 monatlich für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen,
  • EUR 1.750 monatlich für mittlere Unternehmen.

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten begrenzt. In der Regel wird das Einkommen der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum gefördert. Liegt die Gründung des Unternehmens weniger als fünf Jahre zurück, können bis zu zwei Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten gefördert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem entsprechenden Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten. Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

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