Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Hochschulen bei der Einrichtung neuer oder der Erweiterung bestehender Inkubatoren, um Gründungsaktivitäten an Hochschulen zu stärken und die Umsetzung innovativer Geschäftsideen zu unterstützen. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Gefördert werden Investitionen in gründungsrelevante Infrastruktur und Ausstattung, etwa für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- oder Versuchsanlagen sowie technische Serviceeinrichtungen, die Gründerinnen und Gründern den Übergang von der Idee zur Umsetzung erleichtern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Zuschuss liegt dabei zwischen 200.000 Euro und 800.000 Euro pro Vorhaben.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Projekts bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) einzureichen.