Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Für den Neubau, die Modernisierung oder den Kauf von Gebäuden, die als Gesundheitszentren oder Arztpraxen im ländlichen Bereich Mecklenburg-Vorpommerns genutzt werden sollen, stehen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Verfügung. Diese Förderung zielt darauf ab, die ambulante medizinische Versorgung in diesen Regionen zu verbessern und sicherzustellen.
Es werden sowohl der Neubau als auch der Ausbau und Umbau von Gesundheitszentren sowie Haus- und Kinderarztpraxen gefördert, ebenso der Erwerb entsprechender Gebäude. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 750.000 Euro für Gesundheitszentren und bis zu 140.000 Euro für Haus- oder Kinderarztpraxen.
Empfänger des öffentlichen Rechts können bis zu 75 Prozent, Empfänger des Privatrechts bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Förderungen der Kassenärztlichen Vereinigung angerechnet werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern zu richten.