FUNDERO
Baden-Württemberg

Förderung von Games in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Unternehmen, Freiberufler mit Zuschüssen und Darlehen im Bereich Softwareentwicklung.
Baden-WürttembergZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis z 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung und Produktion anspruchsvoller digitaler Spiele sowie innovativer interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Die Förderung richtet sich an Projekte in den Bereichen Computer-, Video- und Mobile Games sowie Gamification-Anwendungen mit kulturellem oder kreativem Anspruch.

Gefördert werden folgende Entwicklungsphasen eines Projekts:

  • Konzeptentwicklung
  • Prototypenentwicklung
  • Produktion

Die Förderung erfolgt je nach Entwicklungsabschnitt als Zuschuss oder als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen:

  • Für die Konzeptentwicklung beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der Gesamtherstellungskosten, höchstens 20.000 Euro.
  • Für die Prototypenentwicklung beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der Entwicklungskosten, höchstens 80.000 Euro. Bei besonders aufwendigen Projekten mit komplexem Game-Design oder hohem Produktionswert kann die Fördersumme auf bis zu 120.000 Euro erhöht werden.

Für die Produktionsförderung kann ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 50 % der Gesamtherstellungskosten gewährt werden. In Ausnahmefällen ist anstelle eines Darlehens ein Zuschuss von bis zu 20 % der Gesamtherstellungskosten möglich. Der Höchstbetrag für Darlehen oder Zuschüsse liegt bei 500.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) gestellt werden. Für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können Anträge jederzeit eingereicht werden. Für Fördersummen über 20.000 Euro gibt es zweimal jährlich festgelegte Einreichungsfristen, die im Internet veröffentlicht werden. Mindestens 14 Tage vor Einreichung des Antrags sollte ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner vereinbart werden.

Ähnliche Fördermittel

Games-Förderung des Bundes
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Zuschussfür Startups
Digitalisierungsfinanzierung
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Zuschuss & Darlehenfür Innovation
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Zuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden