Förderung von Games in Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung und Produktion anspruchsvoller digitaler Spiele sowie innovativer interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Die Förderung richtet sich an Projekte in den Bereichen Computer-, Video- und Mobile Games sowie Gamification-Anwendungen mit kulturellem oder kreativem Anspruch.
Gefördert werden folgende Entwicklungsphasen eines Projekts:
- Konzeptentwicklung
- Prototypenentwicklung
- Produktion
Die Förderung erfolgt je nach Entwicklungsabschnitt als Zuschuss oder als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen:
- Für die Konzeptentwicklung beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der Gesamtherstellungskosten, höchstens 20.000 Euro.
- Für die Prototypenentwicklung beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der Entwicklungskosten, höchstens 80.000 Euro. Bei besonders aufwendigen Projekten mit komplexem Game-Design oder hohem Produktionswert kann die Fördersumme auf bis zu 120.000 Euro erhöht werden.
Für die Produktionsförderung kann ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 50 % der Gesamtherstellungskosten gewährt werden. In Ausnahmefällen ist anstelle eines Darlehens ein Zuschuss von bis zu 20 % der Gesamtherstellungskosten möglich. Der Höchstbetrag für Darlehen oder Zuschüsse liegt bei 500.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) gestellt werden. Für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können Anträge jederzeit eingereicht werden. Für Fördersummen über 20.000 Euro gibt es zweimal jährlich festgelegte Einreichungsfristen, die im Internet veröffentlicht werden. Mindestens 14 Tage vor Einreichung des Antrags sollte ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner vereinbart werden.