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Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen aus den Branchen Informationsdienstleistungen, Telekommunikation, öffentliche Verwaltung, Forschung und Entwicklung mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:15.03.2027
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:vierzig Prozent der förderfähigen Kosten
Laufzeit:Zwei bis drei Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundvorhaben, die sich mit einem verantwortungsvollen Umgang mit digitaler Technologie befassen. Förderfähig sind Projekte, die beispielsweise den Schutz von Grundrechten und der informationellen Selbstbestimmung zum Ziel haben. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer datenschutzbezogenen Rechte, die technische Umsetzung von Datenschutz, die Entwicklung von geschäftlichen Modellen mit Schutz der Privatsphäre, die Gestaltung neuer Technologien unter Berücksichtigung der Privatsphäre (Privacy by Design), die Durchführung von Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen sowie Risikoanalysen.

Ebenso förderfähig sind Vorhaben, die sich mit einer demokratischen und werteorientierten Technikgestaltung auseinandersetzen. Dazu gehören die Weiterentwicklung von Standards, Normen und Kennzeichnungen, das Einbringen gesellschaftlicher Werte in technische Entwicklungsprozesse (Values by Design) sowie die Erforschung des individuellen Umgangs mit Daten.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses für in der Regel bis zu drei Jahre gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung erhalten in der Regel einen Zuschuss in Höhe von etwa vierzig Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, wenn sie den Kriterien der Europäischen Union für KMU entsprechen. Hochschulen sowie außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu einhundert Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen oder Universitätskliniken ist zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von zwanzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist eine Projektskizze beim Projektträger einzureichen. Nach positiver Bewertung erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung von Skizze und Antrag ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu verwenden.

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