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Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen von INSIGHT II – Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen mit Zuschüssen für Innovationsprojekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 800.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit INSIGHT II Forschungsprojekte, die die gesellschaftlichen, technologischen und sozialen Folgen disruptiver Innovationen untersuchen. Ziel ist es, Auswirkungen neuer Technologien auf Wirtschaft, Politik, Kultur und Alltag besser zu verstehen und Impulse für eine zukunftsorientierte Innovationspolitik zu gewinnen.

Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, die intendierte und unbeabsichtigte Folgen technologischer und sozialer Innovationen erfassen und unterschiedliche Innovationspfade vergleichend betrachten. Besonders erwünscht ist die Zusammenarbeit zwischen Geistes-, Natur-, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie neuen methodischen Ansätzen der Innovationsfolgenabschätzung.

Im Fokus stehen Projekte zur nächsten Generation Künstlicher Intelligenz mit Auswirkungen auf soziale Interaktion, Arbeit und Bildung sowie zum Thema Human Enhancement. Auch themenoffene Projekte können unterstützt werden, die grundlegende Fragen der Innovationsfolgenabschätzung behandeln. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 24 Monate. In den Themenfeldern 1 und 2 sind bis zu 800.000 Euro, im themenoffenen Feld bis zu 400.000 Euro pro Projekt möglich.

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden, bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben zuzüglich einer Projektpauschale von 20 Prozent. Unternehmen beteiligen sich mit einem angemessenen Eigenanteil. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Sachausgaben, wissenschaftliche Kommunikation und CO₂-Kompensationen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 3. November 2025 um 12:00 Uhr elektronisch über das Portal easy-Online einzureichen. Zuständig ist der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Eine formlose elektronische Unterschrift genügt für die Einreichung der Skizze.

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