Thüringen
Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft fördert junge Technologieunternehmnen mit Mietzuschüssen.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Ansprechpartner:Thüringer Aufbaubank (TAB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max 200.000 Euro pro Jahr (Gründerzentrum)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für Räume, die in einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) oder Applikationszentrum (APZ) angemietet sind. Gefördert werden die tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für diese Unternehmen als Zuschuss.
Als Träger oder Betreibergesellschaft eines TGZ oder APZ können bis zu 200.000 Euro pro Jahr als Zuschuss erhalten werden, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximal 10.000 Euro pro Jahr gefördert werden kann. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen.
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