FUNDERO
Thüringen

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TECHNOLOGIE)

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gewährt Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten Zuschüsse in den Branchen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Herstellung von Maschinen, Telekommunikation, Informationsdienste, IT-Dienstleistungen, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Forschung und Entwicklung.
ThüringenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Ansprechpartner:Thüringer Aufbaubank (TAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 7,5 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Forschungs- und Innovationsvorhaben, die der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zugeordnet sind, mit Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung wird für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Thüringen FuE individuell, Thüringen Verbund, Thüringen Verbund Dynamik) sowie für Innovationsgutscheine (InnoDecide, InnoPrepare, InnoSecure, InnoCreate) gewährt.

Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben: Bei Thüringen FuE individuell beträgt der Zuschuss je nach Unternehmensgröße bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 45 Prozent für experimentelle Entwicklung, mit einer maximalen Förderung von 2,5 Millionen Euro. Bei Thüringen Verbund beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 60 Prozent für experimentelle Entwicklung, maximal 7,5 Millionen Euro.

Thüringen Verbund Dynamik fördert bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung mit maximal 500.000 Euro. Innovationsgutscheine decken bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab, während Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 100 Prozent erhalten können. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro, für Innovationsgutscheine bei 2.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank einzureichen, für Thüringen Verbund im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs.

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