FUNDERO
Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Entrepreneurship

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
Mecklenburg-VorpommernZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Landesamt für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Umsetzung von Entrepreneurship-Projekten, die darauf abzielen, den Unternehmergeist zu fördern. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Projekte, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren durchgeführt werden.

Die Unterstützung umfasst Projekte, die Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über Gründungschancen informieren, beraten, qualifizieren und bei der Gründung sowie in der Wachstumsphase betreuen. Dazu zählt auch die Förderung unternehmerischen Denkens bei Studierenden, unabhängig von einer konkreten Gründung, sowie Aktionen und regionale Wettbewerbe, die auf die Möglichkeiten der Selbstständigkeit aufmerksam machen.

Außerdem werden landesweite Wettbewerbe unterstützt, die die Chancen der Selbstständigkeit hervorheben, sowie spezielle Qualifizierungs- und Beratungsmöglichkeiten, die überregionale Entwicklungsperspektiven bieten. Projekte, die Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit thematisieren und durch spezialisierte Angebote begleiten, erhalten ebenfalls Unterstützung.

Zusätzlich sind förderfähig: Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit hinweisen und Unterstützungsangebote vernetzen, sowie solche, die in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren das Wissen über Existenzgründung, Selbstständigkeit und die Ausgründung von Frauen erweitern oder Gründungen in der Gründungs- und Wachstumsphase betreuen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

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