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Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen, Freiberuflern und Körperschaften Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Der Bund unterstützt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den gewerblichen Einsatz in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Förderfähig sind ausschließlich Modelle, die in der Positivliste des BAFA aufgeführt sind. Nicht gefördert werden E-Lastenfahrräder und Anhänger, die für den Personentransport oder private Zwecke vorgesehen sind, etwa Rikschas oder Fahrräder für Einkäufe und Arbeitswege.

Die geförderten E-Lastenfahrräder oder Lastenanhänger müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und mindestens 3 Jahre gemäß Förderrichtlinie betrieben werden. Eine vorzeitige Stilllegung führt in der Regel zum Widerruf der Zuwendung. Eine Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums bedarf der Zustimmung der Bewilligungsbehörde; diese kann erteilt werden, sofern der neue Eigentümer in alle aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und keine beihilferechtlichen oder förderrechtlichen Verstöße entstehen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung aller im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren erforderlichen Unterlagen.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Antragsformular auf der Webseite des BAFA. Nach Bewilligung muss die Anschaffung innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Der Antragstellende wird Eigentümer der geförderten Gegenstände. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen werden.

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