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Schleswig-Holstein

Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit fördert Unternehmen, Freiberufler im Gesundheitswesen mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Justiz und Gesundheit
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 500.000 Euro
Laufzeit:bis zu 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen, die die medizinische Grundversorgung landesweit qualitativ weiterentwickeln und sichern. Diese Unterstützung richtet sich an Projekte, die ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Konzepte entwickeln, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern.

Gefördert werden unter anderem Konzepte zur Sicherung oder Weiterentwicklung des bestehenden Versorgungsniveaus, interdisziplinäre Versorgungsmodelle, Projekte zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mobile, technische und digitale Lösungen, die vor allem im ländlichen Raum zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.

Auch Investitionen in innovative Versorgungsmodelle, wie die Umwandlung kleiner Krankenhäuser in Primärversorgungszentren oder die Etablierung von medizinischen Familienzentren, sowie Baumaßnahmen zur Bereitstellung neuer Angebote werden gefördert. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 500.000 Euro, wobei die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 25.000 Euro betragen müssen. Die Förderung kann für maximal drei Jahre gewährt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Justiz und Gesundheit einzureichen.

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