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Rheinland-Pfalz

Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Zuschüssen.
Rheinland-PfalzZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Zuschüsse zur Unterstützung von Marketingmaßnahmen, die den Absatz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Region verbessern und das Wissen der Verbraucher über Lebensmittel und Ernährung erweitern.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Produkte fördern und das Bewusstsein der Verbraucher für diese Produkte erhöhen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Die Organisation und Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen.
  • Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und wird degressiv über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die zuständigen Bewilligungsbehörden sind: - Für Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). - Für Maßnahmen im Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. - Für alle anderen Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

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