Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt landwirtschaftliche Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Die Förderung umfasst die Beschaffung von mobilen oder teilmobilen Molkereien und Schlachteinheiten, einschließlich Kühleinrichtungen, sowie weitere notwendige Investitionen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Waren. Auch die Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen und Vermarktungseinrichtungen wird gefördert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung), einzureichen.