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Brandenburg

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Das zuständige Amt für Landwirtschaft unterstützt Unternehmen und Freiberufler im Ackerbau mit Zuschüssen.
BrandenburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:zuständiges Amt für Landwirtschaft
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:700 Euro pro Hektar
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Brandenburg bietet Zuschüsse für die Anlage von mehrjährigen Blüh- und Ackerrandstreifen auf Ackerland an. Diese Förderung zielt darauf ab, die standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen zu unterstützen und ökologische Strukturelemente wie Blühstreifen und Ackerrandstreifen zu schaffen.

Der Zuschuss beträgt 700 Euro pro Hektar und Jahr. Es ist zu beachten, dass der Anbau einjähriger Blühstreifen nicht mehr gefördert wird.

Hinweise zur Antragstellung

Um die Förderung zu erhalten, ist der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres vor Beginn der Verpflichtung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen und die dafür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden.

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