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Nordrhein-Westfalen

Förderung Messe meets Mittelstand NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:NRW.Global Business GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 49 Mitarbeiter (Kleinunternehmen)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland. Ziel der Förderung ist es, betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile auszugleichen und die Chancengleichheit nordrhein-westfälischer Unternehmen auf internationalen Märkten zu stärken. Die Messeauftritte dienen der Markterschließung, der internationalen Sichtbarkeit sowie der Anbahnung und Vertiefung von Geschäftsbeziehungen im Ausland.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, unabhängig von Branche oder Technologiefokus, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen. Unterstützt werden Messebeteiligungen auf internationalen Leit- und Fachmessen außerhalb Deutschlands.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Jahr. Eine Förderung ist grundsätzlich mehrmals jährlich möglich, bis die jährliche Höchstgrenze von 7.500 Euro erreicht ist. Messeauftritte im selben Zielland können über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden.

Der Antrag ist spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH einzureichen. Zusätzlich ist ein Ausdruck des Antrags rechtsverbindlich unterschrieben im Original einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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