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Schleswig-Holstein

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz unterstützt Landwirtinnen und Landwirte in der Landwirtschaft mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 140,00 Euro pro Hektar
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirtinnen und Landwirten finanzielle Unterstützung, um Einkommensverluste und zusätzliche Kosten auszugleichen, die durch die Bewirtschaftung von Flächen in benachteiligten Gebieten entstehen.

Diese Zuwendungen helfen dabei, die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten abzumildern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt je nach Bewirtschaftungsfläche jährlich zwischen 120,00 Euro und 140,00 Euro pro Hektar für Grünland mit Tierhaltung sowie zwischen 40,00 Euro und 60,00 Euro pro Hektar für Ackerbau/Marktfrucht.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.

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