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Berlin, Brandenburg

Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP 2025)

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichBerlin, BrandenburgZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Ansprechpartner:zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Letzte Änderung:21.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2025
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Die Länder Brandenburg und Berlin fördern mit dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP 2023/2025) landwirtschaftliche Betriebe, die umweltgerecht wirtschaften und zur Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zum Klimaschutz beitragen. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die Förderung umweltverträglicher Produktionsverfahren. Gefördert werden unter anderem die Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren, nachhaltige Verfahren im Ackerbau, auf Dauergrünland und bei Dauerkulturen sowie Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von Maßnahme und Verpflichtungsumfang abhängt. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit Flächen in Brandenburg oder Berlin. Anträge müssen bis zum 31. Dezember des Jahres vor Beginn der Verpflichtung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eingereicht werden. In Berlin ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zuständig.

Hinweise zur Antragstellung

Der jährliche Zahlungsantrag ist im Rahmen des Sammelantrags bis zum 15. Mai des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

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