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Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug für Innovationsprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert internationale Forschungsvorhaben zur weltweiten Ernährungssicherung, insbesondere in Form von Zuschüssen für Forschungsprojekte, die in einem internationalen Konsortium durchgeführt werden. Die Förderung umfasst internationale Forschungskooperationen, die bilaterale Wissenschaftleraustausche zur Stärkung von Wissenschaftspartnerschaften sowie Projekte, die auf bilateralen Abkommen mit ausgewählten Partnerländern basieren.

Geförderte Themen beinhalten die Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort, die Minimierung quantitativer und qualitativer Verluste entlang der Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Verbraucher sowie die Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit und -qualität. Zudem wird der Aufbau und die Optimierung von Wertschöpfungsketten, auch durch Erzeugergenossenschaften, unterstützt. Weitere Themen sind die Verbesserung der Ernährungsqualität, die Reduzierung von verstecktem Hunger, sowie die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf ausgewogene Ernährungsbedürfnisse. Schließlich fließen auch Bildungs- und Beratungssysteme sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in die Förderkriterien ein, um die Ernährungssicherung durch übergreifende Systemansätze zu verbessern.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist fristgerecht bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach besonderer Bekanntmachung zu stellen.