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Nordrhein-Westfalen

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilprogramm MID-Gutschein

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 15.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) stärkt die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen. Ziel ist es, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital, sicher und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit des nordrhein-westfälischen Mittelstands zu sichern.

Mit dem MID-Gutschein MID-Digitalisierung können Unternehmen externe Auftragnehmende beauftragen, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu entwickeln oder zu optimieren. Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen Dritter.

Die Projektlaufzeit kann bei Antragstellung auf drei, sechs, neun oder zwölf Monate festgelegt werden. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Detaillierte Informationen zu förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen sind auf der Website „Mittelstand Innovativ NRW“ abrufbar.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung sowie alle erforderlichen Dokumente zur Förderung werden vollständig digital über das Förderportal eingereicht. Anträge werden ausschließlich von den Unternehmen selbst generiert. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt im Ausgabenerstattungsverfahren, das bedeutet, die Unternehmen treten zunächst in Vorleistung. Auch die Nachweise, etwa Rechnungen oder Zahlungsbelege, werden digital über das Förderportal übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel durch den Projektträger Jülich zeitnah.

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