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Nordrhein-Westfalen

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilprogramm MID-Assistent/in

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 48.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 49 Mitarbeiter (Kleinunternehmen)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Im Rahmen von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten kann die Einstellung von Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Diese Förderung gehört zum Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ und umfasst die Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Das Programm MID-Assistent/in unterstützt die Neueinstellung von Hochschulabsolventen, die an der Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten beteiligt sind. Zu den Förderschwerpunkten zählen die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen, intelligente Applikationen für verschiedene Branchen sowie die Erstellung von Prototypen und Minimum Viable Products (MVP). Ein weiterer Fokus liegt auf der grünen Transformation mit dem Ziel, nachhaltige und klimaneutrale Produkte und Prozesse zu entwickeln.

Der Zuschuss kann bis zu 33.000 Euro betragen, wenn bereits bis zu 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss im Unternehmen beschäftigt sind. Bei noch keiner Beschäftigung von Hochschulabsolventen kann der Zuschuss bis zu 48.000 Euro betragen. Die Förderung ist für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren verfügbar. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird der Zuschuss anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Zur Beantragung der Förderung ist der Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich einzureichen.

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