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Förderung im Rahmen „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:12.05.2026
Antragstellung bis:01.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert den Aufbau stadtregionaler Transformationscluster zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Im Rahmen von Verbundprojekten werden sozial-innovative Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifiziert, entwickelt, erprobt und erforscht. Alle zwei Jahre wird voraussichtlich ein Förderaufruf veröffentlicht, der sich auf verschiedene Module konzentriert. Dazu zählen die nachhaltige und klimafreundliche Erneuerung des Gebäudebestands sowie die effiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren, soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt, nachhaltige Stadtkerne, urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz sowie nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, sofern sie die EU-Kriterien erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Hochschulen, die nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, können zudem eine Projektpauschale von 20 Prozent erhalten. Kommunen haben normalerweise Anspruch auf bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze beim DLR-Projektträger eingereicht. In der zweiten Stufe, nach positiver Bewertung der Projektskizze, erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags steht das elektronische Antragssystem easy-Online zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze beim DLR-Projektträger einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt bei positiver Bewertung der Projektskizze die Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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