Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ (T@B)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien. Förderfähig sind Investitionen in Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Kleine Unternehmen im C-Gebiet der GRW erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, während in anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent möglich sind. Für mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss im C-Gebiet bis zu 20 Prozent und in anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent. In Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen im C-Gebiet einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 200.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt wird.