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Baden-Württemberg

Förderung im Rahmen des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021–2027 (VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)“

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen für Investitionen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug in der Energieversorgung.
Baden-WürttembergZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert den Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Modellregionen entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette. Das Förderprogramm umfasst zwei Teilbereiche:

Im Teilbereich A, „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“, können Vorhaben zur Förderung eingereicht werden, die folgende Maßnahmen umfassen:

  • Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung oder Beschaffung von Wasserstoff, um die Modellregion ausreichend zu versorgen,
  • Errichtung und Erprobung von Speicher-, Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff,
  • Nutzung des grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie der Industrie, Mobilität, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden sowie die unabhängige Stromversorgung von kritischen Infrastrukturen, nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung und Sichtbarkeit der Modellregion, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes.

Im Teilbereich B werden Vorhaben gefördert, bei denen ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleitet und untersucht wird.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei je nach Antragsteller und Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst müssen Projektskizzen zum jeweiligen Stichtag bei der L-Bank eingereicht werden. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit dem Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) aufzunehmen und ein Beratungsgespräch zu führen. Die Auswahl der erfolgreichen Skizzen erfolgt durch eine Jury zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Im Anschluss können in der zweiten Stufe die Förderanträge gestellt werden.

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