Förderung im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Brandenburg“
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt mit der Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg“ Investitionen in innovative Energieprojekte, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken. Ziel ist es, die Energieversorgung zu sichern und die Breitenanwendung moderner Technologien in der gewerblichen Wirtschaft zu fördern.
Gefördert werden Investitionen in Floating-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen auf künstlichen Gewässern), Agri-Photovoltaikanlagen (kombinierte landwirtschaftliche und solare Nutzung), Geothermieanlagen zur thermischen Nutzung und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Die Maßnahmen müssen im Land Brandenburg umgesetzt werden und zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Stadtwerke, Energieversorger sowie andere juristische Personen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben noch nicht begonnen wurden und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; kleine Unternehmen können bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent Förderung erhalten. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 200.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden; eine Beratung durch die ILB wird empfohlen. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung im Erstattungsprinzip auf Basis der tatsächlich entstandenen Ausgaben.