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Brandenburg

Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizienz Brandenburg (2024)“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK) fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BrandenburgZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Ansprechpartner:Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Ziel ist es, den Energieverbrauch in industriellen und gewerblichen Prozessen nachhaltig zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land zu stärken. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE-/JTF-Programms Brandenburg 2021–2027.

Förderfähig sind investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Grundlage für die Förderung ist ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247, aus dem eine Energieeinsparung, Kosteneinsparung und CO₂-Minderung hervorgehen. Förderfähig sind nur Projekte, die nachweislich eine jährliche Einsparung von mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalenten oder eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Versorger mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 25 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent. Die Förderung darf 1.200 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO₂ nicht überschreiten.

Nicht gefördert werden Projekte, die unter das Gebäudeenergiegesetz oder die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fallen, Investitionen in Fahrzeuge, Grundstücke, Ersatzbeschaffungen oder Maßnahmen mit fossilen Energieträgern.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der Antrag wird online über das Kundenportal gestellt und zusätzlich in Papierform eingereicht. Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Nach der Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsverfahren nach Vorlage der Mittelanforderung.

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