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Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Unternehmen und Freiberufler in der Musikbranche mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Initiative Musik gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Höchstens 10.000 Euro
Laufzeit:Max. 6 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Ein Zuschuss zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen bei der Umsetzung einer ausgereiften Exportstrategie zur internationalen Vermarktung. Gefördert werden Aktivitäten wie die Organisation eigener internationaler Showcases und Promo-Events, die gezielte Platzierung deutscher Acts auf relevanten Festivals und in Clubs im Ausland sowie die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen zur Positionierung der Künstler. Auch internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps fallen unter die Förderung.

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gewährt. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, jedoch höchstens 10.000 Euro. Es muss ein Mindestbetrag von 3.000 Euro an Gesamtausgaben nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. Diese Unterstützung kann bis zu zweimal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn bei der Initiative Musik einzureichen.

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