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Förderung im Rahmen des Musikfonds
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Freiberufler im Bereich der Darstellenden Künste mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Musikfonds e.V.
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:12.07.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximum von 50.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Beschreibung
Wer nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt herausragende Projekte aus allen Bereichen der aktuellen Musik, die Kunst als Selbstzweck oder als existenziell-kreative Notwendigkeit verstehen und nicht kommerziell orientiert sind.
Möglich ist eine Förderung als Zuschuss mit einem Maximum von 50.000 Euro pro Projekt und Jahr.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V. zu stellen.
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