FUNDERO
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen

Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027

Die Europäische Union (EU) unterstützt Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten und bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen und Weiterbildungsangeboten.
Nordrhein-Westfalen, NiedersachsenZuschuss & Arbeitsmarkt-Förderungfür Startupsfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Europäische Union (EU)
Ansprechpartner:Gemeinsames Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:5 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Interreg VI A-Programm Deutschland–Nederland 2021–2027 fördert grenzüberschreitende Projekte, die Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnern stärken. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Grenzraum zu fördern und Kooperationen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Akteuren zu intensivieren.

Unterstützt werden unter anderem gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, digitale Lösungen sowie Projekte zur Fachkräftesicherung und zur Förderung des Arbeitsmarktes.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann je nach Art des Projekts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen, Start-ups, Verbände sowie öffentliche und gemeinnützige Organisationen.

Hinweise zur Antragstellung

Projektvorschläge werden über das Interreg-Portal eingereicht. Die Einreichung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird eine Projektskizze geprüft, anschließend kann bei positiver Bewertung ein vollständiger Antrag gestellt werden.

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