Förderung im Rahmen des Gründungswettbewerbs – Digitale Innovationen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert innovative Gründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch den Gründungswettbewerb "Digitale Innovationen".
In der ersten Phase des Wettbewerbs ist das Gründungskonzept auf maximal zwölf Seiten einzureichen. Dabei sollten die Innovationskraft und der Nutzen des Vorhabens dargelegt, die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen hervorgehoben und erläutert werden, wie die Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern erfolgen soll. Ein vollständiger Geschäftsplan ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Die Bewertung der Beiträge erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Erfahrung und Qualifikation des Teams, Innovationsgrad, Nutzen für die Kunden, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung sowie die Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Konzepts. Auch die Nachhaltigkeit des Teams und des Vorhabens spielt eine Rolle.
Jährlich werden in zwei Ausschreibungsrunden bis zu sechs Hauptpreise (Gründungspreis+) und bis zu 15 weitere Gründungspreise vergeben. Die Hauptpreise bestehen aus 32.000 Euro, wobei 7.000 Euro direkt nach der Preisverleihung ausgezahlt werden. Weitere 25.000 Euro sind für eine Unternehmensgründung in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten nach der Preisverleihung vorgesehen. Die Gründungspreise betragen jeweils 7.000 Euro und werden ebenfalls nach der Preisverleihung ausgezahlt. Zusätzlich werden Sonderpreise von 10.000 Euro vergeben.
Teilnehmende erhalten zudem eine schriftliche SWOT-Analyse der Gründungsidee und profitieren von einem maßgeschneiderten Coaching- und Qualifizierungsprogramm sowie Unterstützung beim Aufbau des Netzwerks durch Partner und Mentoren.
Hinweise zur Antragstellung
Anmeldungen zur Teilnahme sind über die Website des Gründungswettbewerbs möglich. In persönlichen Teilnehmerbereichen können Ideenskizzen und optionale Videos eingereicht werden.