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Bayern

Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:300.000 Euro
Laufzeit:3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in bestehende und neue Wasserkraftanlagen, um die Energieerzeugung aus regenerativen Quellen effizienter und umweltverträglicher zu gestalten. Ziel des Programms ist es, die Stromproduktion aus Wasserkraft zu steigern, zur Versorgungssicherheit beizutragen und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Gefördert werden Ertüchtigungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die das Leistungsvermögen um mindestens 10 Prozent erhöhen, sowie zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen und (Ersatz-)Neubauten, sofern durch die Maßnahme ein Zahlungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsteht und eine Wirtschaftlichkeitslücke nachgewiesen wird. Förderfähig sind dabei insbesondere technische und bauliche Investitionen, Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Maßnahmen zur Erfüllung wasserrechtlicher Anforderungen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt durch die Wirtschaftlichkeitslücke und die De-minimis-Regelung (maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Unternehmen). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Förderhöchstbetrag weniger als 5.000 Euro beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kirchliche Einrichtungen sowie kommunale Körperschaften, die Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber einer Wasserkraftanlage in Bayern sind. Die Anträge sind an die Bayern Innovativ GmbH (Projektträger Bayern) zu richten. Maßnahmebeginn ist frühestens nach Antragseingang zulässig. Nach Projektabschluss sind Verwendungsnachweis und Sachbericht einzureichen, die als Grundlage für die endgültige Festsetzung der Zuwendung dienen.

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