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Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
Antragstellung nicht möglichbundesweitArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:1,25 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert neue Projekt- und Kooperationsverbünde, die die soziale und wirtschaftliche Teilhabe junger Männer verbessern, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung sowie zu Sozial- und Unterstützungsleistungen erleichtern.

Gefördert werden Projekte für junge Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren mit Migrationshintergrund oder ohne Erwerbstätigkeit. Zur Zielgruppe zählen auch neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Viele dieser jungen Männer sind besonders benachteiligt und werden von Arbeitsagenturen und Jobcentern bislang kaum erreicht.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundes betragen. Die förderfähigen Gesamtausgaben liegen je nach Projekt zwischen mindestens 750.000 Euro und höchstens 1,25 Millionen Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projekte starten frühestens am 1. Juli 2026 und enden spätestens am 31. Dezember 2028.

Hinweise zur Antragstellung

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen konnten bis zum 14.11.2025 um 14:00 Uhr, mit allen Anlagen erstellt und elektronisch eingereicht werden.

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