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Förderung im Rahmen des ESF Plus - Programmes JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Unternehmen der Bildung mit Weiterbildungsangeboten.
Antragstellung nicht möglichbundesweitArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Max. 3 Millionen Euro
Laufzeit:Maximal 4 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die transnationale Mobilitätsmaßnahmen für junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (NEETs) ins europäische Ausland durchführen. Ziel ist es, arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, durch (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern in ihrer beruflichen Integration zu unterstützen. Zur Zielgruppe gehören unter anderem Schulabbrecher, Ausbildungsabbrecher, Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen.

Gefördert werden Kooperations- und Projektverbünde sowie transnationale Maßnahmen, die 2 bis 6 Monate dauern und der Zielgruppe einen begleiteten Aufenthalt im europäischen Ausland mit betrieblichen Trainings ermöglichen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für stärker entwickelte Regionen (alte Bundesländer, Land Berlin, Region Leipzig) werden bis zu 40 Prozent der Ausgaben gefördert, für Übergangsregionen (neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 60 Prozent. Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben betragen, wobei die maximale Projektlaufzeit 4 Jahre und die Obergrenze der vorhabenbezogenen Gesamtausgaben 3 Millionen Euro beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist eine Interessenbekundung einzureichen. Wird das Vorhaben ausgewählt, ist im zweiten Schritt ein förmlicher Förderantrag über das Förderportal einzureichen. Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

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