Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Beschreibung
Seit 2009 unterstützt der Bund den Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmäler über spezielle Denkmalschutz-Sonderprogramme. In diesem Zeitraum wurden bundesweit erhebliche Mittel für die Sanierung und Instandsetzung von mehreren tausend Kulturdenkmälern und historischen Orgeln bereitgestellt. Die geförderten Maßnahmen tragen maßgeblich zum Erhalt der Kulturlandschaft in allen Regionen Deutschlands bei und stärken zugleich mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe, die an der Umsetzung beteiligt sind.
Auch im Haushaltsjahr 2025 wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm fortgeführt. Für das inzwischen vierzehnte Sonderprogramm stehen zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen zur Sicherung, Sanierung und Modernisierung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern, einschließlich historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich dabei mit bis zu fünfzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die verbleibende Finanzierung erfolgt durch die Projektträger selbst sowie durch Länder, Kommunen oder weitere Dritte.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nicht direkt beim Bund, sondern über die jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörden der Länder. Dort sind auch die aktuellen Antragsformulare und weiterführende Informationen erhältlich. Die Landesbehörden reichen die geprüften Anträge gesammelt beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein. Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV können Anträge bis Ende November 2025 eingereicht werden; in einzelnen Ländern können abweichende, frühere Fristen gelten.