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Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Unternehmen, Freiberufler und Produktionsdienstleister in der Filmproduktion mit Zuschüssen und Darlehen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Deutsche Filmförderfonds ist die Anreizförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Stärkung der Kinofilmproduktion in Deutschland. Das Förderprogramm richtet sich an Produzenten von nationalen und internationalen (Ko-) Produktionen (DFFF I) sowie an Produktionsdienstleister (DFFF II), deren Filmprojekte ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt werden. Der Zuschuss für beide Förderungen wurde in 2025 auf einheitlich 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 beginnen.

Hinweise zur Antragstellung

Für den DFFF gibt es keine Antragsfristen, man kann sein Projekt laufend einreichen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Drehbeginn muss der Antrag vorliegen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert, das Team der FFA Filmförderungsanstalt informiert gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung.

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