Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber der vorherigen Emissionssituation zu reduzieren.
Gefördert werden unter anderem Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und die Planung von investiven Vorhaben. Besondere Unterstützung erhalten Projekte, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, wie die Nutzung von Abwärme oder Kälte, die Einsparung von Strom, Wärme und Kälte, sowie Investitionen in energieeffiziente und smarte Gebäudetechnik. Auch Vorhaben zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien können gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen kann die Förderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke genutzt werden, wobei eine Vollfinanzierung ausgeschlossen ist.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden.