FUNDERO
Mecklenburg-Vorpommern

Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt Unternehmen aus der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
Mecklenburg-VorpommernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber der vorherigen Emissionssituation zu reduzieren.

Gefördert werden unter anderem Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und die Planung von investiven Vorhaben. Besondere Unterstützung erhalten Projekte, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, wie die Nutzung von Abwärme oder Kälte, die Einsparung von Strom, Wärme und Kälte, sowie Investitionen in energieeffiziente und smarte Gebäudetechnik. Auch Vorhaben zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien können gefördert werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen kann die Förderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke genutzt werden, wobei eine Vollfinanzierung ausgeschlossen ist.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden.

Ähnliche Fördermittel

Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zuschussfür Startupsfür Nachhaltigkeit
Einführung und Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden