FUNDERO
Sachsen

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Das zuständige Landratsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichSachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:zuständiges Landratsamt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen bietet Zuschüsse für Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LEADER – Liaison entre actions de développement de l'économie rurale). Diese Förderung richtet sich auf die Umsetzung der Entwicklungsstrategien in LEADER-Gebieten. Gefördert werden die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), die Durchführung der Vorhaben innerhalb dieser Strategie, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie laufende Kosten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der LEADER-Entwicklungsstrategie.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab. Für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erstattet werden. Bei der Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Strategie, gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten sowie bei laufenden Verwaltungskosten kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen. Für die Verwaltungskosten der LEADER-Entwicklungsstrategie sind bis zu 95 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei dem zuständigen Landratsamt zu stellen. Weitere Informationen sind beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung erhältlich.

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