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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:TÜV Rheinland Consulting GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Ein Zuschuss vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) kann für Forschungsprojekte zu innovativen Hafentechnologien beantragt werden. Diese Förderung richtet sich an die Entwicklung oder Anpassung von Technologien in Hafenanlagen und fördert innovative Einzel- und Verbundprojekte.

Gefördert werden Projekte in verschiedenen Bereichen, darunter:

  • Technische Optimierung des Güterumschlags und der Passagierabfertigung
  • Lagerhaltung
  • Informationstechnische Konzepte zur Steuerung und Abwicklung von Waren- und Fahrgastströmen
  • IT-Sicherheit
  • Automatisierungsprozesse
  • Mensch-Technik-Interaktion
  • Technische Innovationen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Umweltbelastung im Hafen

Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien betragen sowie bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen zusätzlichen Bonus erhalten. Die maximale Förderdauer beträgt vier Jahre, und der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger für Innovative Hafentechnologien, dem TÜV Rheinland, einzureichen.

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