Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Unterstützung wird für Projekte in verschiedenen Bereichen bereitgestellt, darunter Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen kleiner, nicht börsennotierter Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung und Technologie.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Vorhabens und Antragsteller. Für Grundlagenforschung können bis zu 100 Prozent, maximal 55 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben gewährt werden. Industrielle Forschung wird mit bis zu 80 Prozent, maximal 35 Millionen Euro gefördert. Für experimentelle Entwicklung beträgt die Unterstützung bis zu 70 Prozent, maximal 25 Millionen Euro. Durchführbarkeitsstudien können bis zu 70 Prozent, maximal 8,25 Millionen Euro erhalten. Forschungsinfrastrukturen und Erprobungsinfrastrukturen erhalten jeweils bis zu 60 Prozent, maximal 35 Millionen Euro und 25 Millionen Euro. Innovationscluster werden bis zu 55 Prozent, maximal 10 Millionen Euro gefördert. Innovationsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Prozess- und Organisationsinnovationen erhalten bis zu 50 Prozent, maximal 10 Millionen Euro bzw. 12,5 Millionen Euro.
Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Weitere Informationen sind in den jeweiligen Wettbewerbs- und Aufrufdokumenten zu finden.