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Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen kann beantragt werden. Ziel der Förderung ist die Aufklärung bisher ungelöster Krankheitsfälle bei Patientinnen und Patienten ohne gesicherte Diagnose. Unterstützt werden sowohl genetische als auch nicht-genetische seltene Erkrankungen.

Als selten gilt eine Erkrankung, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind.

Im Fokus stehen Projekte zur Identifizierung ursächlicher Varianten und Krankheitsmechanismen. Es werden neue diagnostische Werkzeuge, Methoden und Analyseansätze entwickelt und erprobt, um bislang ungeklärte Krankheitsbilder besser zu verstehen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA) und richtet sich an transnationale, multidisziplinäre Forschungsverbünde. Die erzielten Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gestellt werden. Ein Verbund muss Partner aus mehreren Ländern einbinden und interdisziplinär ausgerichtet sein.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der ERDERA-Ausschreibungen und ist an deren formale und inhaltliche Vorgaben gebunden.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die projektbezogenen Ausgaben oder Kosten der deutschen Partner als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Antrag muss insbesondere das wissenschaftliche Konzept, den Beitrag zur Diagnostik seltener Erkrankungen sowie die Zusammenarbeit im Verbund nachvollziehbar darstellen. Die Förderung ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.

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