Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Beschreibung
Der Freistaat Hamburg fördert den Neubau und die Erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu schaffen. Antragsberechtigt sind Bauherrinnen und Bauherren, die die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten oder über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Gefördert werden vor allem Familien, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung sowie vordringlich wohnungssuchende Personen.
Die Förderung umfasst den Grundstückserwerb, den Neubau und die Erweiterung bestehender Gebäude sowie Maßnahmen zur barrierearmen Ausstattung. Das Programm ist modular aufgebaut: Ein verpflichtendes Grundmodul kann durch Ergänzungsmodule ergänzt werden, zum Beispiel für Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Quartiersbezug.
Je nach Maßnahme werden zinsvergünstigte Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse gewährt. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Baubeginn bei der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) zu stellen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg begonnen werden.