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Rheinland-Pfalz

Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Existenzgründer bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Rheinland-PfalzZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 3 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Eine Gründung oder bereits bestehende Start-ups, die innovative Geschäftsideen mit neuen Technologien umsetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „startup innovativ“ wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen in der Aufbauphase.

Die Förderung umfasst projektbezogene Vorhaben, wie beispielsweise Personalkosten, die Durchführung von Machbarkeitsstudien, die Entwicklung von Prototypen sowie deren Test und Umsetzung. Auch die Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung wird unterstützt. Zu den förderfähigen investiven Maßnahmen zählen die Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen und EDV-Technik. Zudem sind Muster- und Patentanmeldungen, die Entwicklung und der Erwerb von Normen und Standards sowie die Errichtung eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems förderfähig. Nicht investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden sowie Aufwendungen gemäß dem Landesreisekostengesetz werden ebenfalls gefördert.

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 Euro je Gründungsvorhaben. Die Mindestförderhöhe liegt bei 10.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und ausschließlich elektronisch im Rahmen von jährlichen Aufrufen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu richten.

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