FUNDERO
Schleswig-Holstein

Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus unterstützt Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
Schleswig-HolsteinArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Gefördert wird der Betrieb von Beratungsstellen „Frau & Beruf“ in Schleswig-Holstein, die Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen. Ziel der Förderung ist es, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung sowie zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu leisten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Frauen aus der sogenannten stillen Reserve sowie an Frauen, die ihre bestehende Beschäftigung stabilisieren oder weiterentwickeln möchten.

Kern der Förderung ist eine individuelle, ganzheitliche Orientierungsberatung, die unter anderem den beruflichen Einstieg oder Wiedereinstieg, Berufswechsel, Aufstiegsmöglichkeiten, Teilzeitausbildung, Existenzgründung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfasst. Ergänzend sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Fachkräftepotenzial von Frauen sensibilisiert und regionale Netzwerke aufgebaut werden. Die Förderung erfolgt regionalbezogen in vier Beratungsregionen mit jeweils einem festen Standort pro Region; zusätzliche Standorte und unterschiedliche Beratungsformate (persönlich, telefonisch oder digital) sind möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage eines fachlichen Bewertungsverfahrens. Die eingereichten Anträge werden von einer Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Landesministeriums sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein anhand eines Scoring-Modells geprüft und bewertet. Auf dieser Basis bestätigt das Ministerium die zur Förderung vorgesehenen Vorhaben.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist Bewilligungsbehörde, übernimmt die abschließende Antragsbearbeitung, erlässt die Bewilligungsbescheide und zahlt die Fördermittel an die ausgewählten Projektträger aus.

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